Schlagwörter: Mitarbeiter
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter zum Essen einladen, in einer Kantine bewirten oder sie auf Dienstreisen verpflegen, dann wird das steuerlich ganz unterschiedlich gehandhabt. Das Essen kann auf diese drei Arten besteuert werden: Es bleibt komplett steuerfrei, es wird nur mit
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Mahlzeiten, die Ihre Mitarbeiter auf Ihre Kosten bekommen, müssen diese mit dem sogenannten Sachbezugswert versteuern. Das gilt unabhängig davon, wie teuer die Mahlzeit ist und bis zu einem Wert von 60 Euro (BMF, 08.12.16, BStBl. 16 I, 1437). Der Sachbezugswert
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Ein Unternehmen buchte einen Kochkurs als Betriebsveranstaltung. Zwei Mitarbeiter hatten kurzfristig keine Lust mehr und kamen einfach nicht. Der Veranstalter berechnete trotzdem den vollen Preis für die gebuchten Teilnehmer. Das Finanzamt teilte die Gesamtkosten durch die tatsächlich erschienenen Teilnehmer -
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Geschenke an Mitarbeiter können Sie stets in unbegrenzter Höhe abziehen. Eine Begrenzung wie bei Geschäftspartnern gibt es hier nicht. Aber Vorsicht! In vielen Fällen kosten Geschenke Lohnsteuer und Sozialversicherung. Doch es gibt einige Ausnahmen. Wie Sie diese in Ihrem Betrieb
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