Bekommt man ein Unternehmen geschenkt, kann man, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, einen Bewertungsabschlag von 85 oder gar 100 Prozent geltend machen. Wenn Sie allerdings Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn Geld schenken, damit diese davon ein Unternehmen kaufen, dann fällt
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