Schlagwörter: Schenkung

Steuerkanzlei Gesierich

Familienheim dem Ehepartner lieber verschenken als vererben

Erbt ein Ehepartner das selbstgenutzte Einfamilienhaus, ist das erbschaftsteuerfrei, aber nur, wenn er dann zehn Jahre dort wohnen bleibt. Eine Ausnahme (Auszug steuerunschädlich vor Ablauf von zehn Jahren) wird nur für zwingende Gründe gewährt (z. B. Pflegeheim, Tod). Wirtschaftliche Notlage,
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Vorsicht bei zu viel Großzügigkeit gegenüber den Eltern

Viele wissen, dass der Freibetrag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Kinder 400.000 Euro je Elternteil beträgt. Diese Freibeträge stehen alle zehn Jahre aufs Neue zur Verfügung. Manche schließen dann daraus, dass das in die umgekehrte Richtung sicherlich auch gilt.
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