Schlagwörter: Schwarzgeld

Steuerkanzlei Gesierich

Nachträgliche Schwarzgeld-Vereinbarung kippt den Vertrag

Wenn man vereinbart, dass eine Leistung schwarz erbracht werden soll, führt das zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags. Der Schwarzarbeiter hat dann keinen Anspruch auf Bezahlung, auch wenn er seine Leistung perfekt erbracht hat. Der Auftraggeber hat umgekehrt keinen Anspruch auf
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