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Steuerkanzlei Gesierich
Für kranke Mitarbeiter können Sie sich je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif 60 bis 80 Prozent des Gehalts erstatten lassen (§ 1 AAG). Das funktioniert, wenn Sie maximal 30 Arbeitnehmer haben. (Wie die Mitarbeiter-Anzahl berechnet wird, finden Sie in §
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Falls Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Registrierkassen einsetzen, müssen Sie ab 2020 jedem Kunden einen Beleg (= Kassenzettel) mitgeben – oder zumindest ausdrucken und anbieten. Der Beleg hat folgende Angaben zu enthalten (§ 146 a Abs. 2 AO, BMF, 17.06.19):
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Wenn jemand im Ausland tätig wird, dann stellt sich bei einer Kontrolle durch eine ausländische Behörde häufig die Frage, ob derjenige überhaupt korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet ist. Um hier Klarheit zu schaffen, wurde schon 2010 die „A1-Bescheinigung“ eingeführt. Beispiel:
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Die Ein-Prozent-Regel bewertet den Vorteil der Privatnutzung eines Firmenwagens pauschal – unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung. Aber alle(!) Kosten sind trotzdem nicht mit abgegolten. Abgegolten sind: Leasing, Abschreibung, Zinsen, Kraftstoff (auch im Urlaub!), Versicherung, Kfz-Steuer, Garagenmieten und Reparaturen. Sonderregelungen
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