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Steuerkanzlei Gesierich

Sparen Sie jetzt noch Steuern für 2016

Die Renovierungskosten für eine Wohnung können Sie sofort in voller Höhe absetzen. Bei einer vermieteten Wohnung gilt: Renovieren Sie eine vermietete Wohnung, dann können Sie Renovierungskosten unbegrenzt und sofort in einem Betrag abziehen. Verteilung von größeren Aufwendungen: Renovieren Sie sehr
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