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Steuerkanzlei Gesierich
Bei Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben, können Sie auch heute noch die Beiträge als Sonderausgaben absetzen – allerdings nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur zu 88 Prozent. Die Auszahlung dieser Lebensversicherungen
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Diese drei Punkte sollten Sie zum neuen Jahr überprüfen: 1. Lohnt es sich, für Ihren Firmenwagen ab Januar 2017 Fahrtenbuch zu führen? Das lohnt sich vor allem bei Autos mit hohem Listenpreis und niedriger Privatnutzung. Ein Wechsel von der Ein-Prozent-Methode
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Die Renovierungskosten für eine Wohnung können Sie sofort in voller Höhe absetzen. Bei einer vermieteten Wohnung gilt: Renovieren Sie eine vermietete Wohnung, dann können Sie Renovierungskosten unbegrenzt und sofort in einem Betrag abziehen. Verteilung von größeren Aufwendungen: Renovieren Sie sehr
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