Schlagwörter: Vorsteuerabzug?

Steuerkanzlei Gesierich

Kein Vorsteuerabzug für Lamborghini

Über die Abziehbarkeit von Luxusautos wird immer wieder gestritten. Bei teuren Viertürern deutscher Provenienz gibt es hier in aller Regel keine Probleme, bei Porsche und Mercedes SL/AMG usw. wird es schon kritischer, und bei einem Lamborghini reicht es dem Finanzamt
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Ist das Leistungsdatum auf der Rechnung zwingend?

Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, muss viele Pflichtangaben enthalten. Eine davon ist der „Zeitpunkt der Leistung“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG). Bekannt ist, dass die Angabe des Leistungsmonats (z. B. „Juli 2018“) ausreicht, ebenso
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Für einen Ferrari gibt es keinen vollen Vorsteuerabzug

Die Eltern eines Ferrari-Fans waren Zahnärzte und gleichzeitig Gesellschafter einer Zahnlabor-GmbH. Geschäftsführer dieser GmbH war der Sohn des Zahnarztehepaares. Auf dessen Wunsch hin kaufte die GmbH einen Ferrari als Geschäftsführerfahrzeug. Laut Fahrtenbuch verwendete der Geschäftsführer den Ferrari vor allem für
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Name auf der Rechnung: Was ist schädlich, was nicht?

Rechnungen von über 250 Euro berechtigen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie (unter anderem) folgende Angaben enthalten: Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift (…) des Leistungsempfängers (§14 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Nun kommt es immer wieder vor, dass
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