Schlagwörter: Zinsen
Steuerkanzlei Gesierich
Normalerweise bekommen Sie ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahrs ein halbes Prozent Zinsen pro Monat auf Steuererstattungen, also sechs Prozent im Jahr. Den gleichen Zinssatz (in dieser Höhe verfassungswidrig, BVerfG 08.07.21, 1BvR 2234/14) müssen Sie an das Finanzamt
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Manch einer, der noch vor ein paar Jahren zu damals vermeintlich günstigen zwei oder drei Prozent Zinsen Darlehen abgeschlossen hat, blickt jetzt voller Neid auf die derzeitigen Konditionen, die zwischen 0,3 und 0,6 Prozent liegen. Können Sie ein solches Darlehen
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Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen für alte Steuerjahre, die schon länger als 15 Monate vorüber sind (also Steuerjahr 2017 und frühere Jahre,) müssen Sie pro Jahr sechs Prozent Nachzahlungszinsen zahlen. Diese Höhe des Zinssatzes ist in der heutigen Zeit verfassungswidrig.
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Müssen Sie Steuern nachzahlen für alte Steuerjahre (kommt häufig vor nach Betriebsprüfungen), verlangt das Finanzamt sechs Prozent Zinsen pro Jahr von Ihnen. Diese Zinshöhe ist mindestens seit 2012 verfassungswidrig. (BFH, 03.09.18, VIII B 15/18) Viele weitere Zuschläge des Finanzamts sind
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