Schlagwörter: Zugewinnausgleich
Steuerkanzlei Gesierich
Was Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben, fällt eigentlich nicht in den Zugewinnausgleich. Sehr wohl aber die Wertsteigerung seit der Schenkung bzw. Erbschaft. Beispiel: Herr X und Frau X sind seit 2000 im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Sie wollen sich 2021 scheiden
Weiterlesen …
Viele denken beim Thema Zugewinnausgleich an die Ehescheidung. Das muss aber nicht sein. Es ist auch bei einer intakten Ehe möglich, nachträglich einen Ehevertrag zu schließen und zur Gütertrennung überzugehen. Dem „ärmeren“ Ehegatten steht dann ein Ausgleichsanspruch in Höhe des
Weiterlesen …