Schlagwörter: Zuschläge

Steuerkanzlei Gesierich

Zahlen Sie keine unnötigen Zinsen und Zuschläge ans Finanzamt

Zinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge sind gefürchtete Druckmittel des Finanzamts. Zinsen: Werden Zinsen für alte Steuerjahre festgesetzt, betragen diese, zumindest auf dem Papier, sechs Prozent pro Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe dieses Zinssatzes als verfassungswidrig bezeichnet (BVerfG, 08.07.21, 1 BvR
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Gefährliche Falle bei Minijobbern mit Zuschlägen

Muss ein Minijobber auch nachts oder am Sonntag arbeiten, stehen ihm Zuschläge für diese Arbeit zu, die steuerfrei sind. (§ 3b EStG) Die üble Falle dabei: Hat derjenige Urlaub oder ist er krank, müssen die Zuschläge weitergezahlt werden. Dann sind
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Wenn Ihr Minijobber auch nachts arbeitet

Nachtzuschläge sind steuerfrei. Manche Chefs missverstehen aber den Begriff des „Zuschlags“. „Zuschlag“ ist nur das, was über den Grundlohn hinaus bezahlt wird. Nur das ist steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG in Verbindung mit § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung). Beispiel: Jemand bekommt
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