10.000 Euro Sachprämie für Top-Mitarbeiter – so geht’s

Im Internet kursieren Tipps wie „Rolex für den Chef von der Steuer absetzen“ – das ist natürlich Unsinn.

Was aber durchaus möglich ist: Sachprämien für Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Gehalt gewährt werden, in Höhe von bis zu 10.000 Euro mit 30 Prozent pauschal zu versteuern.

Beispiel: Der Vertriebschef hat in der Coronakrise Unglaubliches geleistet. Er träumt seit langem von einer Rolex. Der Chef spendiert ihm diese zum Geburtstag und versteuert das mit 30 Prozent. (§ 37b EStG)

Das lohnt sich nur bei Top-Verdienern: Der Empfänger sollte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (85.200 Euro p. a.) verdienen. Denn solche Sachprämien sind sozialversicherungspflichtig. Wenn tatsächlich Sozialabgaben anfallen, lohnt sich die Pauschalversteuerung kaum noch.

Das funktioniert aber nicht bei beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäfts­führern: Bei diesen muss jede Zahlung oder Leistung der GmbH vorher(!) vereinbart sein, sonst liegt eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ vor. Wird es aber vorher vereinbart, scheidet die Pauschalversteuerung aus.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching