2020er-Bilanz: Fiskus hat Geduld, Bundesamt für Justiz nicht!

GmbHs und GmbH & Co KGs mit Steuerberater müssen die Bilanz 2020 mit Steuererklärungen 2020 bis Ende Mai 2022 beim Finanzamt einreichen. Normalerweise wäre das Ende Februar fällig, die Frist wurde letztmalig pauschal verlängert wegen Corona.

Das Bundesamt für Justiz bleibt aner bei seiner Frist 31. Dezember 2021: Rechnen Sie schon im Januar mit Mahnungen, falls Sie bis Silvester Ihre Bilanz 2020 nicht offengelegt haben. Die Mahnung kostet zunächst nur 103,50 Euro, richtig brenzlig wird es erst sechs Wochen danach. Das Ordnungsgeld beträgt dann 2.500 Euro.

Haben Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr? Dann ist das noch eiliger! Falls Ihr Wirtschaftsjahr bereits vor dem Silvestertag endet, müssen Sie natürlich noch mehr Gas geben. Uns ist ein Fall bekannt, in dem bei einer GmbH mit Wirtschaftsjahr bis zum 30. September 2020 bereits im Oktober eine Mahnung erfolgte wegen Nichtoffenlegung bis zum 30. September 2021.

Fristverlängerung in letzter Minute? Die Steuerberaterkammer bemüht sich derzeit, eine Fristverlängerung auch beim Bundesamt für Justiz zu erreichen. Ob das Erfolg haben wird, weiß man nicht.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching