3000 Euro Inflationsausgleich steuerfrei – ab sofort bis 2024

Jeder Unternehmer kann sich ab sofort ob Oktober 2020 bis Ende Dezember 2024 insgesamt 3000 € Steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Das kann man auch stückeln, zum Beispiel 1000 € dieses Jahr 1000 € nächstes Jahr und 1000 € in 2024.
Das ergibt sich aus §3 Nr. 11c EStG:
 
Steuerfrei sind…„ 11c. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom … (einsetzen: Datum des auf den Tag der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes folgenden Tages) bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro.“
 
Umwandlung von Gehalt nicht erlaubt: Wie schon damals bei der Corona-Prämie wird es so sein, dass man die Prämie NICHT verwenden darf für Zahlungen, auf die ein Anspruch besteht (zum Beispiel Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) Die Prämie wird also nur steuerfrei sein, wenn man sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt zahlt.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching