Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf Neuanschaffungen bereits im ersten Jahr 52 Prozent AfA bilden.
- Es handelt sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut.
- Das Wirtschaftsgut wird zu 90 Prozent oder mehr betrieblich genutzt (bei GmbHs stets erfüllt).
- Ihr Unternehmen ist berechtigt zu Sonderabschreibungen nach § 7g EStG, weil das Eigenkapital im Vorjahr maximal 235.000 Euro betrug.
- Außerdem haben Sie im Vorjahr einen Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht.
Beispiel: Sie kaufen 2014 eine Maschine für 10.000 Euro. In der 2013er-Bilanz machen Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent = 4.000 Euro geltend. Der Gewinn 2013 sinkt um 4.000 Euro. 2014 machen Sie diesen Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Bilanz wieder rückgängig.
Ergebnis: 4.000 Euro Gewinnsteigerung. Im Gegenzug dürfen Sie diese 4.000 Euro aber abschreiben und auf den Rest (60 Prozent) noch einmal 20 Prozent Sonderabschreibung ansetzen. 60 x 20 Prozent = 12 Prozent. Wenn man beides zusammenrechnet, kommt man auf 40 Prozent + 12 Prozent = 52 Prozent Abschreibung.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
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