52 Prozent AfA auf Neuanschaffungen im ersten Jahr?

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf Neuanschaffungen bereits im ersten Jahr 52 Prozent AfA bilden.

Diese hohe Abschreibung auf Neuanschaffungen (Investitionsabzugsbetrag plus Sonderabschreibung) funktioniert unter diesen Bedingungen:

  • Es handelt sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut.
  • Das Wirtschaftsgut wird zu 90 Prozent oder mehr betrieblich genutzt (bei GmbHs stets erfüllt).
  • Ihr Unternehmen ist berechtigt zu Sonderabschreibungen nach § 7g EStG, weil das Eigenkapital im Vorjahr maximal 235.000 Euro betrug.
  • Außerdem haben Sie im Vorjahr einen Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht.

Beispiel: Sie kaufen 2014 eine Maschine für 10.000 Euro. In der 2013er-Bilanz machen Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent =  4.000 Euro geltend. Der Gewinn 2013 sinkt um 4.000 Euro. 2014 machen Sie diesen Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Bilanz wieder rückgängig.

Ergebnis: 4.000 Euro Gewinnsteigerung. Im Gegenzug dürfen Sie diese 4.000 Euro aber abschreiben und auf den Rest (60 Prozent) noch einmal 20 Prozent Sonderabschreibung ansetzen. 60 x 20 Prozent = 12 Prozent. Wenn man beides zusammenrechnet, kommt man auf 40 Prozent + 12 Prozent = 52 Prozent Abschreibung.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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