Diese Regeln gelten jetzt für Nutzer einer Registrierkasse

Wenn Sie eine Registrierkasse verwenden, müssen Sie grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben einzeln aufzeichnen. So genannte „Z-Bons“ sind nicht ausreichend (BFH, 16.12.14, X R 42/13, DStR 15, 892). Alle diese aufgezeichneten Daten müssen während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein.

Neben diesen Daten müssen Sie auch Auswertungs-, Programmier-, und Stammdatenänderungsdaten, sowie Handbücher und Bedienungsanleitungen aufbewahren.

Ihre Kasse kann nicht alle Kasseneinzeldaten für zehn Jahre speichern? Dann verlangt die Finanzverwaltung (bereits seit 2010) von Ihnen, dass Sie die Kasse aufrüsten mit einer Speichererweiterung. Falls das nicht möglich ist, müssen Sie die Daten auf einem externen Datenträger speichern.

Jetzt endet auch die Übergangsfrist: Eine von der Finanzverwaltung eingeräumte Härtefallregelung läuft zu Silvester aus. (Härtefallregelung BMF 26.11.10, BStBl. 10 I, 1342)

Offene Ladenkasse: Hier wird nichts registriert, das Geld wird einfach in eine Schublade oder in ein Kästchen geworfen. Diese Art der Kassenführung ist auch weiterhin zulässig, eine Registrierkasse ist weiterhin nicht vorgeschrieben – auch nicht ab 2017.

Wenn sie solch eine „offene Ladenkasse“ verwenden, müssen Sie aber gleichwohl dies aufzeichnen: Inhalt des Geschäfts, Name, Firma und Adresse des Vertragspartners. Diese Pflicht der Einzelaufzeichnung müssen Sie nur dann nicht erfüllen, „soweit nachweislich Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden“ (z. B. in einer Bäckerei, einem Kiosk usw.). Die Bareinnahmen müssen Sie anhand eines Kassenberichts nachweisen, den Sie täglich mit dem Anfangs- und Endbestand der Kasse abstimmen. Wichtig ist ein Zählprotokoll, in dem alle Scheinarten (50er, 20er usw.) und auch alle Münzen aufgezeichnet werden. Dies soll manipulationssicher erfolgen, also nicht mit Excel.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching