Einbauküche müssen Sie über zehn Jahre abschreiben

Ein Vermieter besaß mehrere Mietwohnungen und tauschte in allen die Einbauküchen aus. Er wollte das in einem Betrag sofort absetzen als „Erhaltungsaufwand“. Das Finanzamt und nun auch das oberste Steuergericht machten ihm einen Strich durch die Rechnung.

Eine Einbauküche ist ein einheitliches Wirtschaftsgut, das über zehn Jahre abgeschrieben werden muss. Das gilt nun auch für Spüle und Herd. Man kann auch nicht die einzelnen Schränke als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ sofort abschreiben. Die Elemente moderner Einbauküchen sind miteinander verschraubt und mit einer einheitlichen Arbeitsplatte versehen und nicht mehr – wie in den 60er-Jahren – einzelne Schränkchen und Elemente, die entfernt werden und woanders verwendet werden könnten. (BFH, 03.08.16, IX R 14/15)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

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