Jobticket, E-Auto, Dienstrad: Steuererleichterungen ab 2019

Neu ab 2019: Die Überlassung eines Dienstfahrrads sowie Jobtickets (Bahn- oder Busfahrkarte, um in die Arbeit zu fahren) sind ab 2019 steuerfrei. Bisher mussten Fahrräder nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden und Fahrkarten kosteten 15 Prozent Pauschalsteuer.

Beispiel 1: Ferdinand bekommt von seinem Chef ein Fahrrad im Wert von 3.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Fahrrad bleibt im Eigentum des Arbeitgebers. Das kostet künftig keine Steuer mehr. Eine betriebliche Notwendigkeit muss nicht vorliegen.

Beispiel 2: Klara erhält jeden Monat von ihrem Betrieb eine Monatskarte für S-Bahn und Bus im Wert von 150 Euro. Auch das kostet keine Steuer mehr. Allerdings kann Klara nun in ihrer Steuererklärung 1.800 Euro weniger bei der Entfernungspauschale angeben. Das wird sie aber kaum stören.

Halbe Ein-Prozent-Regel für E-Autos: Beschlossen wurden nun auch die  schon vorgestellten Subventionen von E-Dienstwagen. E-Autos müssen nur mit einem halben Prozent pro Monat statt einem Prozent versteuert werden. Das gilt aber nur für E-Autos, die zwischen 2019 und 2021 angeschafft werden. Begünstigt sind auch gebraucht angeschaffte E-Autos. Wer sein Elektroauto schon vor 2019 gekauft hatte, hat Pech. Hybrid-Fahrzeuge werden nur einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens
40 Kilometer beträgt oder ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching