Wie Betriebsprüfer Chefs von minderjährigen Jobbern ärgern

Bei Minijobs werden seit ein paar Jahren standardmäßig Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Der Arbeitnehmer kann den Antrag stellen, dass er keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte.

Und hier kommt der Haken: Bei minderjährigen Minijobbern ist dieser Antrag – streng genommen – unwirksam, wenn er nicht von Vater oder Mutter unterschrieben wird. Es soll tatsächlich spitzfindige Betriebsprüfer geben, die sich daran aufhängen und dann rückwirkend die Rentenversicherungsfreiheit streichen.

Fazit: Lassen Sie also am besten auch diesen Befreiungsantrag von Vater oder Mutter unterschreiben. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching