Soft- und Hardware können Sie ab jetzt sofort abschreiben

Am 19. Januar trat eine Bund-Länder-Kommission zusammen, die Folgendes beschlossen hat: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung (…) können die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung (…) steuerlich vollständig berücksichtigt werden”.

Erfreulich: Das wird zu einer massiven Vereinfachung und einem Vorziehen des steuerlichen Aufwands führen. Laut Angaben des Handelsblatts soll sich die Entlastung für Firmen in den Jahren 2022 bis 2026 auf 11,6 Milliarden Euro belaufen. Eine beachtliche Summe.

Für welche Geräte soll das gelten?
 Für Hardware wie Drucker, Scanner, Bildschirme, Computer, Laptops – aber auch für alle Arten von Software.

Einzelheiten bleiben abzuwarten: Wir müssen auf ein detailliertes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema warten, denn sicherlich werden Sie auch künftig nicht Spezialsoftware für 40.000 Euro oder eine Großrechenanlage innerhalb eines Jahres abschreiben dürfen.

Sie haben bereits 2020 in Ihre IT-Struktur investiert? Für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, den Restwert komplett in 2021 abzuschreiben.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching