Wie Sie 2014 mit Essensmarken Lohnsteuer sparen

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern kostenloses Mittagessen anbieten, müssen diese eine Mahlzeit seit 1. Januar 2014 mit 3 Euro versteuern. Oder: Der Arbeitnehmer muss 3 Euro zahlen, dann entfällt die Lohnsteuerpflicht. Das gilt übrigens unabhängig davon, wie teuer das Essen ist. Theoretisch könnten Sie also auch einen Gourmetkoch engagieren – Sie müssten trotzdem bloß 3,00 Euro kassieren.

Pauschalsteuer: Anstatt den Sachbezugswert individuell zu versteuern, können Sie auch 25 Prozent Pauschalsteuer abführen, was gleichzeitig zur Sozialversicherungsfreiheit führt.

Wie Sie Steuern sparen mit Restaurantschecks und Essensmarken:
Wenn Sie Essensmarken oder Restaurantschecks (Anbieter: z. B. www.ticket-restaurant.de oder Sodexo.com) ausgeben, dürfen die Gutscheine sogar
3,10 Euro über dem Sachbezugswert liegen (also 6,10 Euro je Scheck). Gleichwohl müssen Sie nur pro Scheck 3 Euro pauschal versteuern. Sie können maximal 15 Schecks pro Monat austeilen, wenn Sie nicht individuell Krankheits- oder sonstige Abwesenheitstage prüfen wollen. Mitarbeiter auf Auswärtstätigkeiten dürfen dann keine Schecks bekommen. Restaurantschecks im Wert von 91,50 Euro im Monat kosten Sie als Arbeitgeber also nur 11,87 Euro Pauschalsteuer plus Soli, aber keine Sozialabgaben. (R 8.1 Abs. 7 und 8 LStR)

Steuergefahr: Die günstige Pauschalversteuerung ist nur dann möglich, wenn pro Arbeitstag tatsächlich eine Mahlzeit ausgegeben wird. Wenn Mitarbeiter Essensmarken horten und z. B. dann mehrere Schecks auf einmal zum Einkauf von Lebensmitteln nutzen, besteht die erhebliche Gefahr, dass Sie bei einer Betriebsprüfung nachzahlen müssen. In der Praxis kann man diese Gefahr kaum aus der Welt schaffen, weil kaum eine Annahmestelle bereit ist, zu kontrollieren, ob wirklich jeder Arbeitnehmer pro Tag nur einen Scheck einreicht und diese Schecks auch wirklich zum Kauf einer sofort verzehrbaren Mahlzeit ausgegeben werden.

Fazit: Restaurantschecks sind eine interessante Steuersparmöglichkeit, be¬inhalten aber ein gewisses Lohnsteuer-Haftungsrisiko für den Arbeitgeber.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching