Ab Januar 2022 müssen Sie bei Minijobbern mit 450-Euro-Minijob die Steuer-ID-Nummer melden. Konkret geht es um den neu eingeführten „Datenbaustein Steuerdaten“ den Sie ab 2022 bei allen Entgeltmeldungen für geringfügig Beschäftigte an die Minijob-Zentrale mit melden müssen.
Der neue „Datenbaustein Steuerdaten“ beinhaltet:
Ihre Steuernummer als Arbeitgeber,
die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung Ihres Mitarbeiters und
die Kennzeichnung der Art der Besteuerung.
Wenn der Minijobber schon 2021 bei Ihnen tätig war: Dann muss die Steuer-ID-Nummer auch in die Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2021.
Ihr Mitarbeiter findet die Steuer-ID-Nummer nicht? Die steht auf der jährlichen Steuerbescheinigung, auf dem letzten Steuerbescheid oder der Steuererklärung oder einem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, mit dem die Steuer-ID-Nummer erstmals vergeben wurde.