Ein typischer Vergütungsbestandteil des GmbH-Geschäftsführers ist ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann.
Wie jeder Vergütungsbestandteil muss auch die Überlassung des Dienstwagens zur Privatnutzung im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen sein.
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Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching