Achten Sie unbedingt auf die korrekte Rechnungsanschrift

Das Oberste Gericht in Steuersachen hat in einem Urteil vom Sommer 2015 viel Staub aufgewirbelt, weil es entschieden hat, dass man den Vorsteuer­abzug nur dann bekommt, wenn der Rechnungsersteller unter der angegebenen Anschrift seine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet (BFH, 22.07.15, V R 23/14).

Deshalb können Sie die Vorsteuer aus der Rechnung einer GmbH zum Beispiel nur dann absetzen, wenn der dort angegebene Sitz der GmbH bei der Ausführung der Leistung und Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat.

Der Bundesfinanzhof ist strenger als die Finanzverwaltung: Diese hält es immerhin für zulässig, wenn die Postfachadresse des Leistungsempfängers anstelle der Anschrift angegeben wird. Früher einmal hatte der Bundes­finanzhof festgestellt, dass die Rechnungsanforderungen erfüllt sind, wenn ein Briefkastensitz mit postalischer Erreichbarkeit auf der Rechnung angegeben ist. Das gilt nun nicht mehr und ist auch von den Finanzbehörden so anzuwenden.

Unklar ist: Gelten diese Anforderungen nur für die Anschrift des leistenden Unternehmers? In diesem Fall würden Rechnungen, die das Postfach oder die Großkundenadresse des Leistungsempfängers nennen, weiterhin die Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug erfüllen.

Unklar ist auch: Was gilt bei Umfirmierungen, Umwandlungen und Unternehmenssitzverlegungen? Ist die zutreffende Anschrift für den Zeitpunkt der Ausführung der Leistung oder für den Zeitpunkt der Rechnungstellung zu verwenden? Die Bundessteuerberaterkammer hat das Bundesfinanzministerium darum gebeten, all diese Fragen umgehend zu klären.

Unser Rat bis dahin: Bestehen Sie bei großen Rechnungsbeträgen zu Ihrer Sicherheit darauf, dass sowohl beim Absender als auch bei Ihnen die Straßenadresse statt einer Postfach- oder Großkundenadresse angegeben ist. Und: Prüfen Sie bei kleineren Firmen, ob diese unter der angegebenen Anschrift tatsächlich ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfalten.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching