Bei Kapitaleinkünften gibt es zwei Verlustbeschränkungen:
Das ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig: Er hat das dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (BFH-Vorlage vom 17.11.20, VIII R 11/18). Beispiel: X hat 100.000 Euro mit Wirecard-Aktien verloren und 100.000 Euro Dividendeneinkünfte. Nach aktueller Rechtslage kann er das eine nicht mit dem anderen verrechnen und er muss die Dividendeneinnahmen versteuern. Tipp: Falls Sie nennenswerte Aktienverluste hatten und gleichzeitig positive Kapitaleinkünfte, sollten Sie Einspruch einlegen unter Hinweis auf obiges Verfahren.
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