Steuergesetze sind sehr allgemein und vage gehalten. Deshalb kommt es immer wieder zu Gerichtsverfahren vor dem obersten Steuergericht, dem Bundesfinanzhof in München. Vielleicht betrifft eine der folgenden Fragen auch Sie?
Kartellbußgeld abziehbar? Bußgelder kann man eigentlich nicht absetzen. Mit Kartellbußgeldern wird jedoch oftmals der unrechtmäßig erlangte Mehrerlös abgeschöpft. Gilt da vielleicht etwas anderes? (Az: I R 2/17).
Einwöchiges Lebensstil-Seminar für Mitarbeiter steuerfrei oder lohnsteuerpflichtig? Wenn der Chef seine Mitarbeiter zu einem einwöchigen Seminar „Sensibilisierungswoche für einen gesunden Lebensstil“ schickt, liegt das dann im überwiegenden betrieblichen Interesse (= steuerfrei)? Oder dient das eher der Erbauung der Mitarbeiter und ist damit lohnsteuerpflichtig? (Az: VI R 10/17)
Badrenovierung als Kosten des Home-Office? Wer ausschließlich von Zuhause im Home-Office arbeitet und dieses an den Arbeitgeber vermietet hat, kann die Kosten dieses Raums absetzen. Wenn man dort das Bad renoviert, sind das dann auch anteilige Kosten des Home-Office? (Az: IX R 9/17)
Schenkungsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttung? Eine GmbH hatte einer nahestehenden Person des Gesellschafters einen überhöhten Kaufpreis bezahlt. Ganz klar eine verdeckte Gewinnausschüttung. Aber fällt vielleicht auch Schenkungsteuer an? Denn der Angehörige hat ja letztendlich den zu hohen Kaufpreis von der GmbH geschenkt bekommen. (Az: II R 42/16)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried