Rechnungen per Fax dürften heutzutage zwar eher selten vorkommen, aber manche Finanzbeamte stützen sich nach wie vor auf eine veraltete Verwaltungs-Anweisung (BMF, 25.05.92), die Folgendes verlangt:
Computer-Faxe müssen von einem Computer empfangen und als Datei abgespeichert werden. Faxe, die von einem Papierfax abgesendet wurden, müssen von einem Papier-Fax sofort ausgedruckt und in Papierform archiviert werden. Das hört sich an wie ein schlechter Witz, weil man ja gar nicht erkennen kann, ob der Absender ein altmodisches Papier-Fax oder ein „modernes“ Computerfax verwendet hat.
Zu Ihrer Sicherheit: Gehen Sie diesem Risiko aus dem Weg und akzeptieren Sie am besten keine Rechnungen per Telefax, sondern nur auf Papier oder als PDF per E-Mail.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau