Altes Auto weiter fahren – aber ohne steuerliche Nachteile

Viele Unternehmer wechseln alle drei Jahre ihren Firmenwagen. Manche denken sich allerdings: Warum soll ich mein Auto wechseln, wenn der alte Wagen noch zuverlässig funktioniert und kaum noch Wertverlust hat?

Ungünstig ist ein alter Firmenwagen allerdings, wenn die Ein-Prozent-Regel angewandt wird, denn diese geht stets vom ursprünglichen Bruttolistenneupreis aus, selbst wenn das Auto mittlerweile schon alt und komplett abgeschrieben ist.

Hier drei Ideen, um die Steuerbelastung zu senken:

Kostendeckelung: Die Ein-Prozent-Regel darf höchstens so hoch sein wie die gesamten Kosten des Autos. Beispiel: Bruttolistenneupreis 100.000 Euro, geldwerter Vorteil damit 1.000 Euro im Monat = 12.000 Euro im Jahr. Die gesamten Kosten des Autos beliefen sich aber nur auf 7.000 Euro. Dann darf die Ein-Prozent-Regel auch nur 7.000 Euro ausmachen. Allerdings ist auch das nur ein schwacher Trost, da man letztendlich mit einem Betriebsaus­gabenabzug von Null davon kommt. (BMF, 18.11.09, IV C 6 – S 2177/07/10004, BStBl. 09 I, 1326)

Folgende zwei Varianten sind da deutlich interessanter:

Fahrtenbuch: Hier wird der tatsächliche Anteil der Privatfahrten ermittelt, und nur die darauf entfallenden Kosten werden versteuert. Für viele Firmenchefs kommt das allerdings nicht in Frage, weil ein Fahrtenbuch sehr arbeitsaufwendig ist.

Auto privat aus der Firma herauskaufen und jeden Kilometer mit 30 Cent abrechnen: Kaufen Sie das Auto doch aus dem Betrieb heraus. Lassen Sie sich am besten von einem (gerne etwas überkritischen) Gebrauchtwagenhändler ein realistisches, aber möglichst niedriges Angebot machen, und zu diesem Betrag kaufen Sie das Auto heraus. Anschließend lassen Sie sich
30 Cent je betrieblich gefahrenen Kilometer steuerfrei ersetzen. Dafür ist kein Fahrtenbuch notwendig, eine simple Aufstellung dieser Fahrten genügt. Natürlich müssen Sie dann alle Kosten des Autos aus dem privaten Geldbeutel bezahlen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching