Angehörige als Mieter muss man behandeln wie Fremde

Ein Mann bekam von seiner Mutter 115.000 Euro geschenkt. Anschließend vermietete er ihr ein Haus. Die Mutter sollte die Miete allerdings nicht überweisen.

Stattdessen hatten sich Mutter und Sohn etwas ganz „Cleveres“ überlegt: Die Mutter sollte jährlich 10.000 Euro der Schenkung widerrufen, und dieser Widerrufsbetrag würde dann mit der Miete verrechnet werden.

Pech gehabt: So etwas ist unüblich, und das Mietverhältnis wurde vom
Fi­nanzamt nicht anerkannt. Mit einem Fremden hätte man so eine merkwürdige Gestaltung nicht gewählt. (BFH, 04.10.16, IX R 8/16, DStR 16, 2947)

Unser Rat: Es schadet nicht, wenn ein Mietvertrag mit Angehörigen in Kleinigkeiten vom üblichen Standard abweicht. Massive Abweichungen vom Regel-Mietvertrag ruinieren allerdings die steuerliche Anerkennung.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching