Falls Ihre Eltern oder ein Rentner, den Sie kennen, eine nennenswerte Steuerbelastung hat (zum Beispiel durch mehrere Renten, gewerbliche oder Miet-Einkünfte) kann es sein, dass die Besteuerung seiner Altersrente ins Gewicht fällt.
Hier gibt es momentan eine komplizierte Diskussion, ob womöglich eine verfassungswidrige Überbesteuerung von gesetzlichen Renten vorliegt.
Wer sich als Rentner alle Rechte sichern will, legt gegen seinen Einkommensteuerbescheid Einspruch ein und verlangt das Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf folgendes Aktenzeichen: BFH X R 20/19.