Auch eine Photovoltaikanlage muss Gewinn erzielen

Ab sofort muss auch bei einer Photovoltaikanlage die Gewinn­erzie­lungs­absicht geprüft werden: Die Einspeisevergütung für seit 2012 in Betrieb gegangene Photovoltaikanlagen wurde stark abgesenkt. Deshalb wird es schwieriger, in den 20 Jahren der Nutzungsdauer einer solchen Anlage einen Überschuss zu erzielen.

Insbesondere, wenn die Anlage mit Kredit finanziert wird, kann es passieren, dass das Finanzamt die Gewinnerzielungs­absicht in Frage stellt und daher den Abzug von Verlusten nicht zulässt.

Fazit: Wer also eine Photovoltaikanlage kauft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass er die Verluste aus der Anlage mit anderen Einkünften verrechnen kann. Außer, eine 20-Jahres-Prognose ergibt einen Total-Überschuss.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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