Ausbildungsprämie für Corona-Geschädigte verdoppelt

Bisher konnten Sie, falls Sie von Corona erheblich betroffen waren, 2.000 Euro bzw. 3.000 Euro Ausbildungsprämie (plus) für jedes Ausbildungsverhältnis bekommen.

Verdoppelung ab Juni 2021: Nun erhöht sich die Förderung auf 4.000 bzw. 6.000 Euro (einmaligen Zuschuss) für jedes Ausbildungsverhältnis. Das gilt nun für Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten.

Voraussetzung: Sie schließen genauso viele Ausbildungsverträge ab, wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020.

Massiver Umsatzrückgang: Sie gelten als „von Corona erheblich betroffen“, wenn Sie gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 in zwei aufeinanderfolgenden Monaten durchschnittlich 50 Prozent Umsatz verloren haben oder in fünf zusammenhängenden Monaten durchschnittlich 30 Prozent Umsatzminus gehabt haben. Diese Zeiträume müssen vor dem Ausbildungsbeginn liegen.

Oder (deutlich leichter zu erreichen): Seit Januar 2020 haben Sie wenigstens für einen Monat Kurzarbeitergeld bekommen. Auch dann gelten Sie als „von Corona erheblich betroffen“.

Wann müssen Sie das beantragen?
 Spätestens drei Monate nachdem der Azubi die Probezeit erfolgreich abgeschlossen hat. Den Antrag können Sie online auf der Seite der Arbeitsagentur stellen. Geben Sie in Ihre Suchmaschine ein: „Ausbildungsprämie Arbeitsagentur”.

Diskriminierung von eigenen Kindern: Ausbildungsverhältnisse mit den eigenen Kindern werden nicht bezuschusst. Das könnte unter Umständen verfassungswidrig sein wegen Diskriminierung der Familie.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching