Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass die am 03.12.20 veröffentlichten Auslandsreisekosten für 2021 „pandemiebedingt“ auch 2022 unverändert weiter gelten. Man fragt sich zwar, was das mit Corona zu tun haben soll, aber wofür muss Corona nicht alles herhalten?
Kurze Erinnerung: Bei Geschäftsführern und Arbeitnehmern können die Verpflegungssätze (auch im Ausland!) gegen Zahlung einer 25-prozentigen Pauschalsteuer verdoppelt werden. Beim Empfänger sind sie stets steuerfrei.