Außen- und Kundendienst: Muss ein Dienstwagen sein?

Im Regelfall haben Außendienst- und Kundendienst-Mitarbeiter einen Dienstwagen. Alternativ könnten Sie sich aber auch einmal folgendes Modell durch den Kopf gehen lassen: Der Mitarbeiter kauft das Auto privat, trägt alle Kosten selbst und Sie geben ihm 30 Cent pro Kilometer netto steuerfrei.

Falls der Mitarbeiter einen höheren Kilometersatz ermittelt, kann es auch noch mehr sein als 30 Cent. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel 5.000 Kilometer im Monat für die Firma abspult, kann er im Monat 1.500 Euro netto steuerfrei bekommen.

Das sind die Vorteile:

  • Der geldwerte Vorteil für Privatfahrten nach der Ein-Prozent-Regel entfällt.
  • Die Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfällt. Gerade bei weit entfernt lebenden Mitarbeitern ist das ein Vorteil.
  • Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb kann der Mitarbeiter pro Entfernungskilometer zusätzlich 30 Cent mit 15 Prozent pauschal versteuert bekommen.
  • Der Arbeitgeber ist nicht durch einen Firmenwagen belastet. Beim Ausscheiden des Mitarbeiters besteht kein Risiko, dass ein nicht benötigter Firmenwagen übrig ist.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching