Bahn-Pendler dürfen mehr absetzen als Autofahrer

Der Begriff „Pendlerpauschale“ ist ein wenig irreführend. Seit gut zehn Jahren gilt die Pauschale, und zwar unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Egal, ob man zu Fuß geht, Fahrrad oder Auto fährt: Man kann immer 30 Cent je Entfernungskilometer absetzen.

Eine Ausnahme davon gilt allerdings für Nutzer von öffentlichen Ver­kehrs­mitteln: Diese können die tatsächlichen Kosten absetzen, wenn diese höher sind als die Pauschale. Dagegen hatte ein autofahrender Pendler geklagt, der meinte, er müsste dann auch seine tatsächlichen Kfz-Kosten absetzen dürfen.

„Pech gehabt“ urteilten die obersten Steuerrichter: Die Begünstigung der Bahnfahrer sei gerechtfertigt durch umwelt- und verkehrspolitische Ziele. (BFH, 15.11.16, VI R 4/15, DStR 17, 21)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

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