Barzahlende Kunden: entweder immer oder gar nicht

Eine ordnungsgemäße Kasse zu führen, ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Viel zu leicht finden Prüfer Ansatzpunkte, um die Kassenbuchführung als „nicht ordnungsgemäß“ zu verwerfen. Dann schätzt der Betriebsprüfer fünf oder zehn Prozent vom Umsatz einfach dazu. Das kann zu hohen Steuernachzahlungen führen.

Vermeiden Sie dieses Risiko: Diesem Risiko sollen Sie sich nicht aussetzen, wenn bei Ihnen nur ganz selten jemand bar bezahlt. Wenn Sie eigentlich nur eine Portokasse haben, aus der Sie Briefmarken, den Getränkezusteller oder Bewirtungen bezahlen und ganz selten barzahlende Kunden haben, dann lehnen Sie Barzahlungen von Kunden generell ab. Denn dann kann der Betriebsprüfer keine Einnahmen hinzuschätzen, wenn es bei Ihnen schon vom Grundsatz her niemals Bareinnahmen gibt.

Keine Ausnahme machen wegen fünf Barzahlern im Jahr: Wegen einem Kunden im Monat oder gar im Halbjahr eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu machen, lohnt sich nicht, denn dann können Sie einem Prüfer später nicht entgegenhalten: „Ich habe ÜBERHAUPT KEINE Bareinnahmen.“ Denn dann haben Sie ja doch welche.

EC-Karten-Gerät als Notlösung: Wenn es ab und zu um größere Beträge geht, wenn ein Kunde etwas abholt und Sie nicht das Risiko eingehen wollen, dass er vielleicht nicht überweist, dann schaffen Sie sich lieber ein EC-Karten-Lesegerät an.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching