Sie sollten, wenn ein neuer Kunde oder Lieferant auf Sie zukommt, immer zuerst ins Unternehmensregister schauen. Jede GmbH und jede GmbH & Co KG muss dort ihre Bilanz veröffentlichen. Sehen Sie dort eine Bilanz mit Verlusten und gar negativem Eigenkapital, ist schon einmal Vorsicht angesagt.
So finden Sie die Bilanz am schnellsten und sichersten (am Beispiel einer „Elektro Fischer Berlin GmbH“):
Warnsignale in der Bilanz: Stets schlecht sind negatives Eigenkapital oder dauerhafte Verluste. In solch einem Fall sollte man zumindest vor einer Geschäftsbeziehung noch bei einer Wirtschaftsauskunftei anfragen, um Enttäuschungen oder gar Zahlungsausfälle zu vermeiden. In unserem Beispielfall weist die Bilanz zwar hohe Schulden, aber doch gute Überschüsse aus.
Kleine Unternehmen: Diese müssen ihre Bilanzen nicht mehr zwangsweise veröffentlichen, sondern nur „hinterlegen“. Zwei Nachteile für Sie: Eine hinterlegte Bilanz ist nicht sehr aussagekräftig. Außerdem müssen Sie sich erst einmal anmelden und 4,50 Euro ausgeben. Wenigstens wissen Sie aber dann, dass Ihr Vertragspartner ziemlich klein ist (Umsatz liegt bei unter 700.000 Euro).
Gar keine Veröffentlichungspflicht: Ist das Unternehmen nicht haftungsbeschränkt, also keine GmbH oder GmbH & Co KG, sondern Einzelunternehmen, GbR, OHG oder eine normale KG, dann muss das Unternehmen nichts veröffentlichen. Dann bleibt nur eine Wirtschaftsauskunftei als Informationsquelle.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching