Betriebsausgaben müssen glaubhaft gemacht werden. Wenn Sie den Beleg verloren oder gar keinen bekommen haben, sollten Sie trotzdem nicht aufgeben. Das Heilmittel heißt „Eigenbeleg“: Das ist eine Notiz, mit der Sie versichern, wofür und warum Sie betrieblich Geld ausgegeben haben.
Diese Angaben sollte der Beleg enthalten:
Typische Anlässe:
Muss das Finanzamt solche Eigenbelege akzeptieren? Nein. Einen Rechtsanspruch auf Anerkennung haben Sie nicht. Aber wenn Ihre Angaben glaubhaft sind, wird auch ein strenger Betriebsprüfer Ihre auf diese Weise aufgelisteten Ausgaben akzeptieren.
Hat man den Vorsteuerabzug? Nein. Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung zwingende Voraussetzung. Ein Eigenbeleg berechtigt niemals zum Vorsteuerabzug.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling
Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.