Bitcoin und Kryptowährungen: was gilt bei der Steuer?

Kryptowährungen sind synthetisch erzeugte Währungen. Die technische Basis dafür ist die sogenannte Blockchain, die die Grundlage für virtuelle Währungen darstellt. Digitale Währungen werden im Netz auf Basis eines mathematischen Algorithmus produziert. (Mehr unter www.blockchain.info)

Das bekannteste Beispiel ist die Internetwährung Bitcoin: Deren Preis stieg von zehn Dollar in 2013 auf über 14.000(!) Dollar im Dezember 2017.

Falls Ihr Unternehmen Bitcoins hat, stellt sich die Frage, wie diese bilanziert werden müssen:

  • Als „Kassenbestand“ sind sie nicht auszuweisen (Beck’scher Bilanzkommentar § 266 Rz 151, 152).
  • Auch nicht als „sonstige Wertpapiere“, da sie keine verbrieften Anteile sind.
  • Unter „Forderungen“ laufen sie ebenso wenig.
  • Sie müssen sie daher unter „sonstige Vermögensgegenstände“ ausweisen.
  • Achtung: Es sind auch virtuelle Diebstähle möglich (z. B. Diebstahl des PCs, auf dem die Bitcoins gespeichert sind). Daher ist eine genaue Dokumenta­tion sinnvoll.

Bitcoins im Privatvermögen: Hier ist der Gewinn aus dem Verkauf nach Ablauf eines Jahres steuerfrei. Ansonsten gelten die Vorschriften für Währungsgeschäfte, also das FIFO-verfahren (first in, first out).

Geld selber machen: Man kann Bitcoin zwar auch selbst erzeugen („Mining“). Allerdings ist das mittlerweile so kostenaufwendig und kompliziert geworden, dass es sich trotz des enormen Kursanstiegs nicht lohnt. Das Thema Bitcoin und Kryptowährungen nimmt auf jeden Fall an Bedeutung zu und rückt mehr und mehr in den Fokus der Finanzbehörden.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching