Ein Arbeitsvertrag für Minijobber ist nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben. Aber Sie müssen dem Mitarbeiter spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen (§ 2 Nachweisgesetz).
Konkret müssen Sie schriftlich festhalten:
Machen Sie also am besten gleich einen Arbeitsvertrag: Wenn Sie obige Punkte sowieso festhalten müssen, können Sie auch gleich einen Arbeitsvertrag machen, in dem all das ebenfalls steht und dem der Mitarbeiter ausdrücklich zustimmt.
Wichtiger Grund für den Arbeitsvertrag außerdem: Nach § 12 Teilzeitbefristungsgesetz werden 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche unterstellt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das führt zur Zerstörung jedes Minijobs, weil ein Prüfer nicht die gearbeiteten Stunden rechnet, sondern die Stunden, auf die ein Anspruch besteht. Um das zu vermeiden, müssen Sie also unbedingt in den Vertrag aufnehmen, dass z. B. nur fünf oder zehn Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Kurze Erinnerung: Während der Coronakrise (März bis September 2020) darf ein Minijobber fünfmal die 450-Euro-Grenze sprengen, allerdings nur sofern dies durch unerwartete Umstände geschehen ist.