Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (egal, ob PCR- oder Schnelltest), können Sie laut den aktuellen FAQ des Bundesfinanzministeriums „von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers“ ausgehen.
Das heißt: Betriebsausgabenabzug ja.
Und: Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn, also lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
Quelle: BMF, FAQ „Corona”(Steuern)