Damit Ihr Konto nach dem Tod des Partners nicht gesperrt wird

Wenn Ihr Ehepartner stirbt, und Sie ein Gemeinschaftskonto haben, kann die Bank den Zugang erst einmal sperren, bis feststeht, wer Erbe ist. Das müssen Sie durch Erbschein oder Eröffnungsprotokoll eines notariellen Testamentes nachweisen.

Was bis dahin passiert, ist je nach Bank unterschiedlich. Manche Banken sperren erst einmal das Konto – selbst Daueraufträge werden dann nicht mehr ausgeführt.

Warum machen das manche Banken so? Ihnen gehört ja nur die eine Hälfte. Bezüglich der anderen Hälfte könnte es auch noch andere Miterben (zum Beispiel Kinder) geben. Und so würde die Gefahr bestehen, dass der überlebende Ehegatte das Konto zu Lasten von Miterben leerräumt.

Das lässt sich aber leicht vermeiden: Beide Ehepartner sollten sich gegenseitig eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen, dann ist das Konto weiterhin funktionsfähig.

Achtung: Diese Vollmacht kann nicht einfach so „am Küchentisch“ geschrieben werden, sondern die meisten Banken verlangen die Verwendung eines bankinternen Formulars.

Fazit: Beide Ehepartner sollten mitsamt Ausweis zur Bank gehen und sich gegenseitig diese Vollmacht auf den Todesfall erteilen, damit das Konto im Todesfall nicht wochen- oder monatelang blockiert wird.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching