Bei Darlehen an die GmbH müssen eigentlich keine Zinsen vereinbart werden, da die GmbH durch einen kostenloses Darlehen nicht geschädigt, sondern bessergestellt wird. Allerdings ergibt sich bei längerfristigen Darlehen, die über den Bilanzstichtag hinaus laufen der Nachteil, dass zinslose Darlehen abgezinst werden müssen…
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Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching