Darlehen in Franken: Verluste nun doch abzugsfähig

In den Neunziger- und Nuller-Jahren galt es einmal als „super cleverer“ Trick, Darlehen in Schweizer Franken aufzunehmen, weil in der Schweiz die Zinsen viel niedriger waren.

Dass der Kurs des Schweizer Franken ansteigen könnte, wurde von ebenso cleveren Bankern meist als rein hypothetische Gefahr abgetan. Genauso kam es dann aber.

Ein Kursanstieg führt bei Schulden zu einem Verlust: Denn Sie müssen mehr Geld zurückzahlen, als Sie einst bekommen haben.

Für Verbindlichkeiten gilt spiegelbildlich das Gleiche, wie für Wertverluste bei Geldanlagen: Vorübergehende Wertminderungen berechtigen nicht zu einer Anpassung des Bilanzansatzes. Früher meinte der Bundes­finanzhof, dass sich Kursschwankungen zwischen dem Euroraum und anderen globalen Währungen in der Regel ausgleichen. Auch wenn es beim Schweizer Franken eben nicht so war.

Endlich zieht wirtschaftlicher Sachverstand beim BFH ein: Je kürzer die Restlaufzeit, desto weniger Zeit bleibt für eine Kurserholung. Die gewinnsenkende Aufstockung des Bilanzansatzes ist daher möglich (BFH, 10.06.21, IV R 18/18).

Beispiel: Die X-GmbH hat 2006 ein Darlehen in Höhe von 1,5 Millionen Franken aufgenommen und dafür 1,04 Millionen Euro bekommen. Inzwischen müsste sie durch den Kursanstieg des Schweizer Franken 1,3 Millionen Euro zurückzahlen. Den Bilanzansatz kann sie nun nach oben anpassen und die Differenz als Betriebsausgabe absetzen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching