Darlehensverzicht der Bank bei Schrottimmobilien ist steuerfrei

Der Verkauf von überteuerten Schrottimmobilien war bei einigen Banken Bestandteil des Geschäftsmodells. Oft kam es Jahre später zum Streit mit den Käufern, der bisweilen damit endete, dass die Bank auf die ausstehenden Darlehen ganz oder teilweise verzichtet hat. Findige Finanzbeamte kamen auf die Idee, hierin eine steuerpflichtige Erstattung von Schuldzinsen zu sehen.

Das ist aber falsch: Ein solcher Darlehensverzicht stellt keine Erstattung von Schuldzinsen dar und führt bei privaten Immobilien auch nicht zu sogenannten „sonstigen Einkünften“. (BFH, 10.11.20, IX R 32/19, DStR 21, 527)

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