Gesetzesänderungen zu Jahresbeginn halten sich im Rahmen, ein paar steuerliche Eckwerte ändern sich jedoch:
Private Steuer-Belege müssen nur noch aufbewahrt werden: Es soll ab der 2017er-Erklärung genügen, Belege ein Jahr nach Eingang des Steuerbescheids aufzubewahren und nur vorzulegen, wenn das Finanzamt es verlangt.
Verschärfung bei Registrierkassen: Bereits seit 2010 muss jeder einzelne Umsatz zehn Jahre lang elektronisch gespeichert werden. Die letzte Übergangsfrist lief Ende 2016 aus. Kann Ihre Registrierkasse diese Anforderungen nicht erfüllen? Dann schnell eine neue besorgen! Wer allerdings gar keine Registrierkasse hat, muss auch keine einführen. 2018 kommt die (unangekündigte) Kassen-“Nachschau“ und ab 2020 muss ein verpflichtender Sicherheitschip in den Kassen sein. Lesen Sie dazu unsere ausführlichen Beiträge in der Tipp-Datenbank nach.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching