Das ändert sich steuerlich in 2017

Gesetzesänderungen zu Jahresbeginn halten sich im Rahmen, ein paar steuerliche Eckwerte ändern sich jedoch:

  • Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro.
  • Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro.
  • Anhebung des monatlichen Kindergeldes um zwei Euro: Für das 1. und 2. Kind von bisher 190 Euro auf 192 Euro, für das 3. Kind von bisher 196 Euro auf 198 Euro, für das 4. und jedes weitere Kind von bisher 221 Euro auf 223 Euro.
  • Um die „kalte Progression“ ein wenig abzumildern, werden die Grenz­beträge, bei denen der Spitzensteuersatz und die Reichensteuer beginnen, um 0,73 Prozent erhöht.

Private Steuer-Belege müssen nur noch aufbewahrt werden: Es soll ab der 2017er-Erklärung genügen, Belege ein Jahr nach Eingang des Steuer­bescheids aufzubewahren und nur vorzulegen, wenn das Finanzamt es verlangt.

 

Verschärfung bei Registrierkassen: Bereits seit 2010 muss jeder einzelne Umsatz zehn Jahre lang elektronisch gespeichert werden. Die letzte Übergangsfrist lief Ende 2016 aus. Kann Ihre Registrierkasse diese Anforderungen nicht erfüllen? Dann schnell eine neue besorgen! Wer allerdings gar keine Registrierkasse hat, muss auch keine einführen. 2018 kommt die (unangekündigte) Kassen-“Nachschau“ und ab 2020 muss ein verpflichtender Sicherheitschip in den Kassen sein. Lesen Sie dazu unsere ausführlichen Beiträge in der Tipp-Datenbank nach.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching