Das gilt für die Steuer bei Kosten für den TSE-Kassenchip

Ihre elektronische Kasse muss seit 1. Januar 2020 eigentlich mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung TSE ausgerüstet sein. Warum „eigentlich“? Die Frist wurde wegen Corona verlängert auf den 31. März 2021 – für alle Bundesländer außer Bremen.


Wie sind die Kosten für die Einrichtung dieser TSE zu behandeln?
 Wenn Sie bestehende Kassen nachrüsten, können Sie die Kosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. (BMF, 21.08.20)

Neue Kasse mit neuem TSE: 
Die TSE soll in diesem Fall ein selbständiges Wirtschaftsgut sein, das über drei Jahre abzuschreiben ist. Weil es aber nicht selbständig nutzbar ist, darf man es nicht als GWG sofort abschreiben.

Laufende Gebühren, z. B. für eine Cloud-Lösung, sind sofort absetzbar: Allerdings geht die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20314) davon aus, dass zum 30. September 2020 gar keine cloud-basierte TSE am Markt zur Verfügung stehen wird. Insofern ist das nicht praxisrelevant.

Irrelevanter Hinweis in den BMF-Schreiben:
 Wenn die TSE als Hardware fest eingebaut wird, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten. Das ist insofern in der Praxis irrelevant, weil in der Vereinfachungsregelung (s. o.) ausdrücklich erlaubt wurde, Nachrüstkosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abzusetzen.

Details finden Sie im BMF-Schreiben vom 21. August 2020.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching