Das ist der aktuelle Diskussionsstand bei der Grundsteuer

Anfang Februar trafen sich Olaf Scholz und die Länderfinanzminister, um die Grundsteuer neu zu regeln. Die Neuregelung ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden. Verbindlich beschlossen ist noch nichts.

Wohnungen und Wohnhäuser: Hier wird angeknüpft an die durchschnittlichen Nettokaltmieten, die sich aus dem Mikrozensus ergeben. Wenn der Vermieter bis zu 30 Prozent darunter bleibt, wird die tatsächliche Miete angesetzt. Ist die Miete noch billiger, bleibt es trotzdem bei maximal 30 Prozent Rabatt auf die reduzierte Nettokaltmiete.

Abschlag je Baujahr: Das Baujahr geht ebenfalls ein in die Bewertung. Alle Gebäude mit Baujahr vor 1948 sollen gleich behandelt werden. 

Bewertung der Grundstücke: Hier sollen die Bodenrichtwerte der Gut­achter­ausschüsse herangezogen werden.

Gewerbe-Immobilien: Für gemischte Wohn-/Geschäfts-Immobilien oder reine Geschäfts-Immobilien, wo es keine vereinbarten Mieten gibt und auch keine ortsüblichen Mieten ermittelt werden können, soll ein vereinfachtes Sachwertverfahren angewendet werden.

Neue Grundsteuer für leerstehende Immobilien: Im Moment gibt es Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und Grundsteuer B für alle anderen. In Zukunft sollen die Kommunen die Möglichkeit haben, eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke (Bauland) einzuführen, um Spekulanten zu bestrafen, die Grundstücke leer stehen lassen.

Minimale Absenkung der Steuermesszahl: Bisher wurde der (völlig unrealistisch niedrige) Einheitswert mit 3,5 Promille multipliziert. Dieser Wert soll minimal absinken auf 3,25 Promille. Falls die Städte ihre Hebesätze nicht massiv absenken, würde das zu einer Explosion der Grundsteuer führen. Dieser Hebesatz beträgt zum Beispiel in München 535 Prozent oder in Berlin 810 Prozent (Grundsteuer B).

Beispiel: Für eine Immobilie im Wert von einer halben Million Euro kommt nach den neuen Regeln tatsächlich ein Wert von 500.000 Euro heraus. Das ergibt eine Messzahl von 1.625 Euro. Das würde in Berlin zu einer Grundsteuer von 13.162 Euro führen (1.625 Euro x 810 Prozent).

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich

Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching