Das sind die 2021er-Steuerregeln für Hybrid- und Elektroautos

Für Hybride mit Stecker und Elektroautos wird die Ein-Prozent-Regel zur Versteuerung des Privatanteils halbiert: Streng genommen wird gar nicht die Ein-Prozent-Regel halbiert, sondern der Bruttolistenneupreis.

Damit wirkt die Halbierung auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hier gibt es keine Beschränkung bezüglich Listenpreis und Leistung. Auch ein Porsche Panamera Hybrid für 200.000 Euro ist begünstigt.

Allerdings müssen Hybrid-Autos folgende Kriterien erfüllen: Bei Anschaffung 2022 bis 2024 muss ein Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb eine Reichweite von mindestens 60 Kilometern haben und bei Anschaffung 2025 bis 2030 muss die rein elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer betragen.

0,25 Prozent bei reinen Elektroautos: 
Bis 60.000 Euro Bruttolistenneupreis wird der Listenpreis bei reinen E-Autos sogar auf ein Viertel reduziert.

Degressive Abschreibung: 2020 und 2021 wurde vorübergehend die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Sie können das neue Auto somit mit 25 Prozent abschreiben, bei einem Kauf während des Jahres allerdings nur zeitanteilig. Das gilt auch für konventionelle Autos.

20 Prozent Sonderabschreibung: Diese bekommen Sie bis zu einem Gewinn von 200.000 Euro im Vorjahr und über 90 Prozent betrieblicher Nutzung (immer bei Arbeitnehmer- und Geschäftsführer-Autos). Das gilt auch für konventionelle Autos.

Kaufprämien: Für reine E-Autos bekommen Sie eine Förderung von bis zu 9.000 Euro, für Plug-in-Hybride eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Bei den Plug-in-Hybriden gelten allerdings die gleichen Regularien wie oben. Für Fahrzeugzulassungen ab dem 16.11.2020 wird beim Leasing dieser Fahrzeuge die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt, wenn der Vertrag weniger als 24 Monate läuft.

Steuerliche Behandlung beim Kauf: Sie können die Prämie sofort als Einnahme versteuern und im Gegenzug den vollen Autokaufpreis abschreiben (ungünstige Variante) oder Sie ziehen die Prämie vom Kaufpreis ab und schreiben den Rest ab (besser).

Steuerliche Behandlung beim Leasing: Häufig wird die Leasing-Sonderzahlung bei Elektroautos so bemessen, dass sie genau abgedeckt ist von der Prämie. Theoretisch müssten Sie die Leasing Sonderzahlung aktiv abgrenzen und über die Laufzeit verteilen, also z. B. über drei Jahre. Die Prämie des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen Sie allerdings sofort versteuern.

Tipp: Versuchen Sie, das Autohaus zu überreden, sich die BAFA-Prämie von Ihnen abtreten zu lassen. Dann haben Sie den Vorgang aus Ihrer Buchhaltung draußen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching