Frau Meier und Herr Huber waren ein Paar und wohnten zusammen in einer Wohnung, die Frau Meier alleine gehörte. Herr Huber zahlte ihr monatlich 350 Euro „Miete“. Frau Meier errechnete daraus einen Vermietungsverlust, den sie in ihrer Steuererklärung geltend machen wollte.
Das wurde nicht anerkannt: Solcherlei Mietverträge sind unter
Fremden nicht üblich. Unter Fremden würde der Vermieter nicht mit dem
Mieter gemeinsam in einer Wohnung wohnen. Die Verluste werden also vom
Finanzamt nicht anerkannt. (FG Baden-Württemberg, 06.06.19, 1 K 699/19,
Beck RS 19, 14530)
Positiver Aspekt der Entscheidung: Frau
Meier muss die 350 Euro dann natürlich auch nicht versteuern. Man muss
aus den Zahlungen deshalb auch gar kein Geheimnis machen. Das kann ruhig
per Dauerauftrag erfolgen, da solch eine „Miete“ steuerlich sowieso
unbeachtlich ist.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim