Dem Lebensgefährten die gemeinsame Wohnung vermieten?

Frau Meier und Herr Huber waren ein Paar und wohnten zusammen in einer Wohnung, die Frau Meier alleine gehörte. Herr Huber zahlte ihr monatlich 350 Euro „Miete“. Frau Meier errechnete daraus einen Vermietungsverlust, den sie in ihrer Steuererklärung geltend machen wollte.

Das wurde nicht anerkannt: Solcherlei Mietverträge sind unter Fremden nicht üblich. Unter Fremden würde der Vermieter nicht mit dem Mieter gemeinsam in einer Wohnung wohnen. Die Verluste werden also vom Finanzamt nicht anerkannt. (FG Baden-Württemberg, 06.06.19, 1 K 699/19, Beck RS 19, 14530)

Positiver Aspekt der Entscheidung: Frau Meier muss die 350 Euro dann natürlich auch nicht versteuern. Man muss aus den Zahlungen deshalb auch gar kein Geheimnis machen. Das kann ruhig per Dauerauftrag erfolgen, da solch eine „Miete“ steuerlich sowieso unbeachtlich ist.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

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